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Schlagwort: Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Dokumente

Selbstständige oder Gewerbetreibende, die zur Buchhaltung verpflichtet sind, unterliegen bestimmten Aufbewahrungsfristen für Dokumente.
Geschäftsdokumente zu abgeschlossenen Geschäftsvorgängen müssen geordnet aufbewahrt werden, so dass sie bei Bedarf eingesehen werden können.
Die Rechtsgrundlagen zu Aufbewahrungspflichten und -zeiträumen regeln vornehmlich das Handelsrecht mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) und das Steuerrecht in der Abgabenordnung (AO).
Je nach Art der Unterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren.Wichtig ist, dass Ihre Unterlagen über den gesamten Zeitraum lesbar (insbesondere bei Belegen auf Thermopapier), unveränderbar sind und geschützt vor Feuer, Wasser und Feuchtigkeit aufbewahrt werden.

Aufbewahrungsfristen für private Dokumente

Eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 2 Jahre gilt für Kaufverträge, Rechnungen, Kassenbons. Solche Dokumente sollten Sie mindestens bis zum Ablauf der Garantie- und Gewährleistungszeit aufbewahren. Das sind in der Regel 2 Jahre. Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor. Bankunterlagen, Kontoauszüge, Versicherungspolicen – Bankunterlagen und Kontoauszüge sollten mindestens bis zum Laufzeitende des jeweiligen Vertrages aufbewahrt werden, das heißt also mindestens bis das Sparguthaben ausgezahlt ist oder der Kredit abgezahlt ist.

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